Sämtliche Veranstaltungen des Musikfestes unterliegen dem Jugendschutzgesetz. Für die Abendveranstaltungen wird der Einlass ab 16 Jahren gewährt.

ACHTUNG: Jugendliche unter 18 Jahren müssen beim Eintritt den PartyPass* abgeben und zum Abgleich ihren gültigen Personalausweis vorlegen!

Kurzüberblick Jugendschutzgesetz für die Altersstufe der Jugendlichen über 16 Jahren (16- und 17-Jährige):

  • Das Rauchen in der Öffentlichkeit und die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche dieser Altersstufe ist verboten.
  • Sie dürfen sich in Nachtbars/Nachtclubs und Spielhallen nicht aufhalten. Gleiches gilt für Veranstaltungen, Orte und Betriebe, die jugendgefährdend sind.
  • Die Abgabe alkoholischer Getränke und Lebensmittel, die nicht auf Branntweinbasis hergestellt sind, ist in Gaststätten, im Handel und sonst in der Öffentlichkeit erlaubt (dies sind Getränke wie Bier, Wein oder Sekt, also keine Spirituosen).
  • Ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person dürfen sie sich bei öffentlichen Filmveranstaltungen (z.B. Kino) bis 24.00 Uhr aufhalten. Die dort gezeigten Filme müssen für ihre Altersstufe freigegeben oder Informations-, Instruktions- oder Lehrfilme sein.
  • In Gaststätten dürfen sie sich zwischen 24.00 Uhr und 5.00 Uhr morgens nicht aufhalten, außer wenn sie an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen.
  • Bei Tanzveranstaltungen (z.B. in Diskotheken) ist der Aufenthalt bis 24.00 Uhr erlaubt.
  • Bildträger mit Filmen oder Spielen (z.B. auf DVD oder CD) dürfen Jugendlichen ab 16 Jahren in der Öffentlichkeit nur zugänglich gemacht werden, wenn diese für ihre Altersstufe freigegeben sind (Kennzeichnung „Freigegeben ohne Altersbeschränkung“, „Freigegeben ab 6 Jahren“, „Freigegeben ab 12 Jahren“ oder „Freigegeben ab 16 Jahren“). Dies gilt auch für Programme, die an elektronischen Bildschirmgeräten (z.B. an Ausstellungsstücken in Geschäften) bedient werden.
* Was ist der PartyPass?

Der PartyPass ist ein „Ersatzausweis“, der von Veranstaltern zur Umsetzung des Jugenschutzgesetzes einbehalten werden darf.

Der Partypass schließt eine Lücke, die das neue Personalausweisgesetz geschaffen hat: Die neuen Personalausweise dürfen nicht mehr einbehalten werden, sie müssen bei den jeweiligen Inhabern bleiben. Erschwerend kommt hinzu, dass auch keine Kopien der Ausweise mehr angefertigt werden dürfen.

Damit ist für Veranstalter, die das Jugendschutzgesetz verantwortungsvoll umsetzen wollen, ein Problem entstanden: Bisher war es üblich, die Ausweise einzubehalten, um einen Überblick über die anwesenden Minderjährigen bei einer Veranstaltung zu behalten. Dadurch war eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die Anwesenheitszeiten, die das Jugendschutzgesetz vorgibt, eingehalten werden.

Der PartyPass schließt diese Lücke nun: Er wird anstelle des Personalausweises abgegeben und am Ende der Veranstaltung wieder abgeholt. Der Personalausweis muss aber trotzdem immer mitgeführt werden, denn die Einlasskontrolle bei der Veranstaltung muss die Angaben des PartyPass mit denen des Personalausweises vergleichen. Stimmen diese nicht überein ist die Eingangskontrolle berechtigt, den PartyPass einzubehalten und den Zugang zu verweigern.

So sieht der ausgefüllte PartyPass dann aus.
Die Rückseite des Ausweises.
Was ist der PartyPass?

Der PartyPass ist eine gute Möglichkeit für minderjährige (unter 18) Festbesucher, bei Festen eingelassen zu werden. Jeder Veranstalter, der Wert auf Jugendschutz legt, hatte bislang die Möglichkeit, den Personalausweis einzubehalten, um einen Überblick über die anwesenden Jugendlichen zu haben. Das geht seit Oktober 2010 nicht mehr, als das Personalausweisgesetz geändert wurde.

Nun besteht mit dem PartyPass die Möglichkeit, dass genauso weiterverfahren wird wie bisher: Anstatt des Personalausweises wird der PartyPass (nach Kontrolle, ob die Angaben korrekt sind) abgegeben und nach der Veranstaltung wieder abgeholt.

Damit kann das bewährte Verfahren am Einlass einer Veranstaltung weiter praktiziert werden.

Get it now! Hier kannst Du den PartyPass für die Region Oberallgäu herunterladen. Download

Jugendschutz-Rechner für Eltern

Was darf mein Kind nach dem Jugendschutzgesetz und was noch nicht? Wie lange darf es ausgehen?  Im Jugendschutz-Rechner finden Sie nach Altersstufen und Rubriken gestaffelt, exakte Antworten auf Ihre speziellen Fragen. Denn manches muss man als Eltern genau wissen…

Jugenschutz-Rechner